Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds und anderen Vermögensanlagen, insbesondere Übernahme des Vertriebs der Vermögensanlagen, Anlegerverwaltung und Abrechnungsdienstleistungen. Die Gesellschaft erbringt keine nach § 32 Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Tätigkeiten sowie keine Rechts- oder Steuerberatung.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Beratung und Vermittlung von Versicherungen,
Bausparverträgen und Immobilien sowie Vermittlung
von Finanzierungen an Kreditinstitute. Die
Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an
geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der
Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilgemeinschaft
und Investmentfonds.Soweit die Gesellschaft
Beteiligungen an Investmentfonds vermittelt,
erbringt sie ausschließlich Anlage- und
Abschlußvermittlung im Sinne § 1 Abs. 1 a Satz 2
Nrn. 1 und 2 Kreditwesengesetz von Anteilsscheinen
an Kapitalanlagegesellschafen (inländische
Investmentfonds) oder ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
für die in § 2 Abs.6 Satz 1 Nr.8 KWG genannten
Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit-bzw.
Finanzdienstleistungsinstitute und/oder
Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische
Investmentgesellschaften und/oder
Zweigniederlassungen ausländische Kreditinstitute
bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem
Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1
oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei Erbringung
dieser Finanzdienstleistung ist die Gesellschaft
nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern,
Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu
verschaffen. Ausgeschlossen ist auch insoweit
Vornahme von Geschäften, die nach dem
Kreditwesengesetz und dem Gesetz über
Kapialanlagegesellschaften genehmigungspflichtig
sind.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Komplementärin der AFS Allgemeine Finanzservice GmbH
& Co. Vermittlungs KG, 81543 München.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätig-
keit für Unternehmen/Investitionen der gewerblichen
Wirtschaft, öffentlichen Hand sowie für sonstige
Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zu-
lässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO),
und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere
Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen
wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institu-
tionen; Durchführung sonstiger betriebswirtschaft-
licher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und
freiwilligen Sonderprüfungen, wie Prüfung von Plä-
nen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaft-
lichen Sachverhalten; Beratung und Wahrung fremder
Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
Treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treu-
händerischen Verwaltung; Beratung und Vertretung in
steuerlichen Angelegenheiten; Beratung in Fragen der
Planung, Errichtung und Führung von Unternehmenszu-
sammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in
Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemei-
ne betriebswirtschaftliche Beratung; Bewertung von
Unternehmen und Unternehmensanteilen; Prüfen von
EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung
sowie Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung
von Gutachten; Handels- und Bankgeschäfte sind aus-
geschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
im Sommer bis 18 Uhr.
Informationen unter+49 (0)89 62508-0 .
Kioske im Winter geschlossen. , im Sommer bis 18 Uhr.
Informationen unter+49 (0)89 62508-0 .
Kioske im Winter geschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022